Für WEG-Verwaltung & Hausverwaltungen

Ladeinfrastruktur in der WEG — beschlussreif vorbereitet.

Wir liefern Ihnen die Beschlussvorlage, den Förderantrag, die Hardware und die Abrechnung. Sie führen die Verwaltung — wir den Rest.

Was Sie heute beschäftigt

Drei Aussagen, die wir aus Gesprächen mit Ihrer Zielgruppe häufig hören.

„Die Eigentümerversammlung wird mir das nicht durchwinken — zu komplex, zu teuer, zu viele Unbekannte."

„Wer haftet, wenn etwas mit dem Hausanschluss schiefgeht?"

„Wie soll ich pro Stellplatz abrechnen, ohne dass mein Buchhaltungsprozess explodiert?"

Wie wir das lösen

Vier Schritte, an denen sich nichts mehr ändert, sobald wir starten.

  1. 1

    Beschlussvorlage liefern

    Sie bekommen Mustertext, Argumente und Zahlen — fertig für die Eigentümerversammlung.

  2. 2

    Förderantrag stellen

    Wir füllen den BMV-Antrag aus, prüfen Unterlagen und reichen ihn ein. Sie unterschreiben.

  3. 3

    Hardware & Installation

    Edge-Device, Wallboxen aus der BMV-Herstellerliste, zertifizierter Installationspartner — alles aus einer Hand.

  4. 4

    Laufender Betrieb & Abrechnung

    Lastmanagement automatisch, eichrechtskonforme Abrechnung pro Stellplatz, Export direkt ins Verwaltungs-System.

Was Sie speziell als Verwaltung erwartet

Drei Punkte, die Sie nirgendwo sonst in dieser Kombination bekommen.

Mustervorlage WEG-Beschluss

Vollständige Beschlussvorlage als PDF — formuliert für die Eigentümerversammlung. Inkl. Argumentationshilfe gegen typische Einwände.

Mustervorlage anfordern

Klares Haftungsmodell

smartladen ist Vertragspartner der WEG, nicht der einzelnen Eigentümer. Die Verwaltung hat einen Ansprechpartner — keine 30 Mietverträge, kein Wallbox-Wildwuchs.

Direkter Verwaltungsworkflow

Abrechnungsexport für DATEV, Karthago, Immoware24 und Facilioo — ohne Doppelpflege. Hinweis BetrKV: Ladestrom ist im Mietverhältnis nicht ohne Weiteres umlagefähig — wir helfen bei der vertraglichen Klärung.

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die Ihnen Eigentümer, Beirat oder Vorstand garantiert stellen werden.

Was sage ich der Eigentümerversammlung, wenn jemand „zu teuer" ruft?
Mit der BMV-Förderung von bis zu 2.000 €/Stellplatz wird der Eigenanteil pro Stellplatz auf typischerweise 400–600 € reduziert. Im Vergleich zu einer Einzellösung pro Wallbox (ohne Förderung, ohne Lastmanagement) ist die Komplettlösung am Ende günstiger. Konkrete Zahlen liefern wir im Erstgespräch.
Können wir den Antrag stellen, bevor die WEG abgestimmt hat?
Ja — und das ist sogar empfehlenswert. Die 6-Monats-Frist für den WEG-Beschluss läuft erst nach Bewilligung. So vermeiden Sie, dass eine Versammlung über etwas abstimmt, was noch nicht bewilligt ist. Bei Ablehnung der Förderung ist nichts verloren.
Welche Verwaltungs-Systeme werden für den Abrechnungsexport unterstützt?
DATEV (CSV/SKR), Karthago, Immoware24, Facilioo — und generischer CSV/PDF-Export für alle anderen. Bei spezifischen Anforderungen sprechen Sie uns an, wir prüfen die Anbindung.
Wer ist Vertragspartner — die WEG oder die einzelnen Eigentümer?
Standardmodell: die WEG ist Vertragspartner. Für Hardware, Wartung und Software gibt es einen Vertrag mit der Verwaltung. Die einzelnen Bewohner identifizieren sich per RFID/App und werden über die WEG abgerechnet — kein direktes Vertragsverhältnis zwischen smartladen und Bewohner nötig.
Wie behandeln wir Mieter in der WEG?
Mieter haben gegen den Vermieter (Eigentümer) einen Anspruch auf Zustimmung zur Wallbox-Nutzung. Im Förderprogramm ist der Eigentümer Antragsteller — der Mieter wird über das Mietverhältnis eingebunden. Strom-Abrechnung läuft separat über das System, nicht über die Nebenkostenabrechnung.
Was passiert, wenn ein Eigentümer seinen Stellplatz verkauft?
Während der 3-jährigen Zweckbindung muss der Stellplatz weiterhin als Wohnstellplatz mit Wallbox genutzt werden. Beim Verkauf übernimmt der Käufer üblicherweise das Abrechnungsverhältnis. Bei Umnutzung (z. B. Verkauf an Gewerbe ohne Bewohnerstatus) wäre die Förderung anteilig zurückzuzahlen — im Standardfall ist das aber kein Thema.
Wie lange dauert die Umsetzung von Antragstellung bis laufendem Betrieb?
Antrag eingereicht bis Bewilligung: 8–14 Wochen. WEG-Beschluss: in der Regel 1–3 Monate (Versammlung). Installation: 4–8 Wochen je nach Auslastung der Partner. Realistisch: 6–9 Monate von erstem Gespräch bis Inbetriebnahme.