Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus — bis zu 2.000 € pro Stellplatz
Alles, was Sie zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr wissen müssen — und wie smartladen Sie durch den Antrag begleitet.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Komponenten, die für eine voll funktionsfähige Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus nötig sind.
- Vorverkabelung von Stellplätzen
- Ladepunkte (Wallboxen) in Verbindung mit der Vorverkabelung
- Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
- Technische Ausrüstung: Edge-Device, Lastmanagement, Zähler
Förderhöhen je Stellplatz
Drei Ausstattungsstufen — die höchste Förderung gibt es für bidirektionale Wallboxen.
| Maßnahme je Stellplatz | Förderhöchstbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Reine Vorverkabelung | bis 1.300 € | Wallbox später nachrüstbar |
| Vorverkabelung + Ladepunkt (11–22 kW) | bis 1.500 € | Standard-Förderung |
| Vorverkabelung + bidirektionaler Ladepunkt | bis 2.000 € | V2H/V2G-fähig — höchste Förderung |
Voraussetzungen — passt Ihr Objekt?
Sechs Kriterien entscheiden, ob ein Antrag bewilligungsfähig ist.
- Mehrparteienhaus mit mind. 3 Wohneinheiten
Überwiegend Wohnnutzung. Mischobjekte mit dominantem Gewerbeanteil sind ausgeschlossen.
- Mind. 6 Stellplätze und mind. 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze
Beispiel: 30 Stellplätze → mindestens 6 davon müssen elektrifiziert werden.
- Stellplätze ausschließlich von Bewohnern genutzt
Nicht öffentlich, nicht gewerblich. Kein Gast-Laden, keine Carsharing-Plätze.
- Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien
Ökostromtarif für die Wallboxen oder eigene PV-Anlage am Objekt.
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Vergabe oder Bestellung erst nach Bewilligung des Antrags.
- Zweckbindungsfrist 3 Jahre
3 Jahre Betrieb nach Inbetriebnahme — sonst muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Drei Förderaufrufe — wer bekommt welchen
Das Programm ist in drei Aufrufe unterteilt — jeder mit eigener Zielgruppe und Antragsfrist.
| Aufruf | Antragsberechtigte | Verfahren | Antragsfrist | Förderhöhe |
|---|---|---|---|---|
| 1 | WEG und Mitglieder | De-minimis (Pauschale) | 10.11.2026 | bis 2.000 €/SP |
| 2 | KMU und Privateigentümer | De-minimis (Pauschale) | 10.11.2026 | bis 2.000 €/SP |
| 3 | Unternehmen mit großen Wohnbeständen | Wettbewerblich, max. 70 % | 15.10.2026 | bis 2.000 €/SP |
Fristen ab Bewilligung
Nach dem Förderbescheid läuft eine klare Zeitleiste — verpassen Sie keinen Meilenstein.
- ⬤Bewilligung
Förderbescheid liegt vor. Ab jetzt läuft die Frist.
- + 6 MonateWEG-Beschluss vorlegen
Beschluss der Eigentümerversammlung zur Maßnahme.
- + 9 MonateVerbindliche Beauftragung
Auftrag an Installationspartner und Hardware-Lieferanten.
- + 24 MonateVorhaben abgeschlossen
Anlage in Betrieb, Inbetriebnahmeprotokoll eingereicht.
- + 3 JahreZweckbindung endet
Ab hier können Stellplätze umgewidmet oder verkauft werden, ohne Rückzahlung.
Was smartladen für Sie übernimmt
Vier Schritte — zwei machen Sie, zwei machen wir. Am Ende läuft die Anlage.
Sie sammeln Stellplatzdaten und Hausanschluss-Infos.
Wir füllen den Förderantrag aus und reichen ihn ein.
Antrag ist eingereicht.
Sie geben uns Hausanschluss-Daten und gewünschte Ausstattung.
Wir erstellen den Kostenvoranschlag und planen die Hardware.
Förderbescheid kommt.
Sie organisieren den WEG-Beschluss.
Wir liefern Mustertext und Argumentationshilfe.
Beschluss steht.
Sie geben die Installation frei.
Wir koordinieren Partner und Inbetriebnahme.
Anlage läuft.
Häufige Fragen zum Förderprogramm
Antworten zu den häufigsten Detailfragen aus WEG, Eigentümer- und Bestandshalter-Gesprächen.