BMV-Förderprogramm 2026

Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus — bis zu 2.000 € pro Stellplatz

Alles, was Sie zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr wissen müssen — und wie smartladen Sie durch den Antrag begleitet.

ProgrammBMV — Laden im Mehrparteienhaus
Volumen500 Mio. €
Förderungbis 2.000 €/Stellplatz
Antragsfrist10.11.2026

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Komponenten, die für eine voll funktionsfähige Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus nötig sind.

  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Ladepunkte (Wallboxen) in Verbindung mit der Vorverkabelung
  • Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
  • Technische Ausrüstung: Edge-Device, Lastmanagement, Zähler

Förderhöhen je Stellplatz

Drei Ausstattungsstufen — die höchste Förderung gibt es für bidirektionale Wallboxen.

Maßnahme je StellplatzFörderhöchstbetragHinweis
Reine Vorverkabelungbis 1.300 €Wallbox später nachrüstbar
Vorverkabelung + Ladepunkt (11–22 kW)bis 1.500 €Standard-Förderung
Vorverkabelung + bidirektionaler Ladepunktbis 2.000 €V2H/V2G-fähig — höchste Förderung

Voraussetzungen — passt Ihr Objekt?

Sechs Kriterien entscheiden, ob ein Antrag bewilligungsfähig ist.

  • Mehrparteienhaus mit mind. 3 Wohneinheiten

    Überwiegend Wohnnutzung. Mischobjekte mit dominantem Gewerbeanteil sind ausgeschlossen.

  • Mind. 6 Stellplätze und mind. 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze

    Beispiel: 30 Stellplätze → mindestens 6 davon müssen elektrifiziert werden.

  • Stellplätze ausschließlich von Bewohnern genutzt

    Nicht öffentlich, nicht gewerblich. Kein Gast-Laden, keine Carsharing-Plätze.

  • Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien

    Ökostromtarif für die Wallboxen oder eigene PV-Anlage am Objekt.

  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

    Vergabe oder Bestellung erst nach Bewilligung des Antrags.

  • Zweckbindungsfrist 3 Jahre

    3 Jahre Betrieb nach Inbetriebnahme — sonst muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.

Drei Förderaufrufe — wer bekommt welchen

Das Programm ist in drei Aufrufe unterteilt — jeder mit eigener Zielgruppe und Antragsfrist.

AufrufAntragsberechtigteVerfahrenAntragsfristFörderhöhe
1WEG und MitgliederDe-minimis (Pauschale)10.11.2026bis 2.000 €/SP
2KMU und PrivateigentümerDe-minimis (Pauschale)10.11.2026bis 2.000 €/SP
3Unternehmen mit großen WohnbeständenWettbewerblich, max. 70 %15.10.2026bis 2.000 €/SP

Fristen ab Bewilligung

Nach dem Förderbescheid läuft eine klare Zeitleiste — verpassen Sie keinen Meilenstein.

  1. Bewilligung

    Förderbescheid liegt vor. Ab jetzt läuft die Frist.

  2. + 6 Monate
    WEG-Beschluss vorlegen

    Beschluss der Eigentümerversammlung zur Maßnahme.

  3. + 9 Monate
    Verbindliche Beauftragung

    Auftrag an Installationspartner und Hardware-Lieferanten.

  4. + 24 Monate
    Vorhaben abgeschlossen

    Anlage in Betrieb, Inbetriebnahmeprotokoll eingereicht.

  5. + 3 Jahre
    Zweckbindung endet

    Ab hier können Stellplätze umgewidmet oder verkauft werden, ohne Rückzahlung.

Was smartladen für Sie übernimmt

Vier Schritte — zwei machen Sie, zwei machen wir. Am Ende läuft die Anlage.

Sie

Sie sammeln Stellplatzdaten und Hausanschluss-Infos.

Wir

Wir füllen den Förderantrag aus und reichen ihn ein.

Ergebnis

Antrag ist eingereicht.

Sie

Sie geben uns Hausanschluss-Daten und gewünschte Ausstattung.

Wir

Wir erstellen den Kostenvoranschlag und planen die Hardware.

Ergebnis

Förderbescheid kommt.

Sie

Sie organisieren den WEG-Beschluss.

Wir

Wir liefern Mustertext und Argumentationshilfe.

Ergebnis

Beschluss steht.

Sie

Sie geben die Installation frei.

Wir

Wir koordinieren Partner und Inbetriebnahme.

Ergebnis

Anlage läuft.

Häufige Fragen zum Förderprogramm

Antworten zu den häufigsten Detailfragen aus WEG, Eigentümer- und Bestandshalter-Gesprächen.

Wer ist antragsberechtigt?
WEG und ihre Mitglieder, KMU, private Eigentümer mit Mehrparteienhaus sowie Wohnungsunternehmen mit großem Bestand. Mieter sind nicht antragsberechtigt — der Antrag muss vom Eigentümer oder der WEG kommen.
Was passiert, wenn die WEG den Beschluss nicht in 6 Monaten schafft?
Die 6-Monats-Frist ab Bewilligung ist verbindlich. Wir empfehlen: Antrag vor der Eigentümerversammlung stellen, damit nach Bewilligung sofort der Beschluss eingeholt werden kann. Wir liefern Mustervorlage und Argumentationshilfe für die Versammlung.
Wie viele Stellplätze müssen mindestens elektrifiziert werden?
Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze. Bei kleinen Objekten unter 30 Stellplätzen ist die 6er-Mindestmenge der bindende Wert.
Können Mieter eine eigene Wallbox bekommen?
Mieter haben in Deutschland einen Anspruch auf Zustimmung zur Wallbox-Installation gegen den Vermieter (§554 BGB für Wohnen, §312f BetrKV im gewerblichen Kontext). Im Förderprogramm ist allerdings der Eigentümer/die WEG der Antragsteller — der Mieter wird über das Mietverhältnis eingebunden.
Wie funktioniert die Abrechnung über mehrere Stellplätze?
Jede Wallbox enthält einen MID-konformen Eichzähler. smartladen liest diese Werte signiert aus, ordnet sie über RFID oder App-Login einem Bewohner zu und liefert eine eichrechtskonforme Abrechnung pro Stellplatz — als CSV, PDF oder DATEV-Export.
Was ist mit BetrKV — können Stromkosten auf Mieter umgelegt werden?
Ladestrom ist in der aktuellen Betriebskostenverordnung nicht als umlagefähig gelistet. Üblicherweise zahlt der Mieter den Ladestrom separat über das Abrechnungssystem direkt — nicht über die Nebenkosten. Im Zweifel den Mietvertrag entsprechend anpassen.
Was passiert, wenn die geförderten Stellplätze während der Zweckbindung verkauft werden?
Die Zweckbindung läuft 3 Jahre nach Inbetriebnahme. Wird vorher verkauft, bleibt die Förderung bestehen, wenn der neue Eigentümer den Stellplatz weiterhin als Wohnstellplatz mit Wallbox nutzt. Bei Umnutzung ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen.
Brauchen wir den Ökostromtarif schon zum Zeitpunkt des Antrags?
Nein, aber der Tarif muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorliegen — und über die Zweckbindungsfrist (3 Jahre) bestehen bleiben. Wir helfen bei der Auswahl eines passenden Tarifs.
Können wir den Antrag selbst stellen oder müssen wir smartladen beauftragen?
Sie können den Antrag selbstverständlich auch selbst stellen. Unsere Förderantragsbegleitung ist optional — wir empfehlen sie, wenn Sie keine eigene Erfahrung mit BMV-Anträgen haben. Bei Bewilligung wird die Begleitungsgebühr mit der Aktivierung verrechnet, netto kostet es dann nichts.
Wann ist mit der Bewilligung zu rechnen?
Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei 8–14 Wochen ab Antragseingang. Bei Aufruf 1 und 2 (De-minimis) ist die Bewilligung in der Regel schneller als bei Aufruf 3 (wettbewerbliches Verfahren).
Kann ich nur die Vorverkabelung machen lassen und Wallboxen später nachrüsten?
Ja. Reine Vorverkabelung ist mit bis zu 1.300 € pro Stellplatz förderfähig. Die Wallbox kann später ohne erneuten Förderantrag installiert werden. Wichtig: bei späterer Wallbox-Installation gibt es keine zusätzliche Förderung mehr.
Was kostet die Förderantragsbegleitung durch smartladen?
Pauschal ca. 490 € netto. Bei Bewilligung wird der Betrag mit der Aktivierungsgebühr der Wallboxen verrechnet — netto ist die Beratung dann kostenfrei. Details unter /preise.