FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Förderung, WEG-Beschluss, Technik, Abrechnung und Rolle als Eigentümer oder Bestandshalter — alles auf einer Seite.

Förderung

Voraussetzungen, Antragsfrist und Eckdaten zum BMV-Programm.

Wer ist antragsberechtigt?
WEG und ihre Mitglieder, KMU, private Eigentümer mit Mehrparteienhaus sowie Wohnungsunternehmen mit großem Bestand. Mieter sind nicht direkt antragsberechtigt.
Wie viele Stellplätze müssen mindestens elektrifiziert werden?
Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze. Bei Objekten unter 30 Stellplätzen ist die 6er-Mindestmenge der bindende Wert.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Aufruf 1 (WEG) und Aufruf 2 (KMU/Private): 10.11.2026. Aufruf 3 (Wohnungsunternehmen): 15.10.2026. Antragsbearbeitung läuft jedoch first-come-first-served — bei Erschöpfung der Mittel endet das Programm vorzeitig.
Was passiert, wenn die WEG den Beschluss nicht in 6 Monaten schafft?
Die 6-Monats-Frist ab Bewilligung ist verbindlich. Wir empfehlen: Antrag vor der Eigentümerversammlung stellen — dann läuft die Frist erst, wenn die Bewilligung da ist und die Versammlung weiß, worüber sie entscheidet.
Können wir nur die Vorverkabelung machen lassen und Wallboxen später nachrüsten?
Ja. Reine Vorverkabelung ist mit bis zu 1.300 € pro Stellplatz förderfähig. Wallboxen können später ohne erneuten Förderantrag installiert werden — allerdings ohne zusätzliche Förderung dafür.
Muss ich Ökostrom für die Wallboxen einkaufen?
Ja, das ist Förderbedingung. Entweder ein Ökostromtarif (für die Wallbox-Zähler oder das ganze Objekt) oder eine PV-Anlage am Objekt. Beides muss über die Zweckbindungsfrist (3 Jahre) bestehen.
Wann ist mit der Bewilligung zu rechnen?
Typischerweise 8–14 Wochen nach Antragseingang. De-minimis-Verfahren (Aufruf 1 und 2) sind in der Regel schneller als der wettbewerbliche Aufruf 3.

WEG & Beschluss

Antworten für Hausverwaltungen und Eigentümerversammlungen.

Was sage ich der Eigentümerversammlung, wenn jemand „zu teuer" ruft?
Mit der BMV-Förderung von bis zu 2.000 €/Stellplatz wird der Eigenanteil typischerweise auf 400–600 € pro Stellplatz reduziert. Im Vergleich zu Einzellösungen (ohne Förderung, ohne Lastmanagement) ist die Komplettlösung am Ende günstiger. Konkrete Zahlen liefern wir im Erstgespräch — eine Mustervorlage gibt es als PDF (Lead-Magnet).
Wer ist Vertragspartner — die WEG oder die einzelnen Eigentümer?
Standardmodell: die WEG ist Vertragspartner. Hardware, Wartung und Software laufen über einen Vertrag mit der Verwaltung. Bewohner identifizieren sich per RFID/App und werden über die WEG abgerechnet — kein direktes Vertragsverhältnis zwischen smartladen und Bewohner.
Welche Verwaltungs-Systeme werden für den Abrechnungsexport unterstützt?
DATEV (CSV/SKR), Karthago, Immoware24, Facilioo — und generischer CSV/PDF-Export für alle anderen. Bei spezifischen Anforderungen (z. B. SAP RE-FX, Aareon) sprechen Sie uns an.
Was passiert, wenn ein Eigentümer seinen Stellplatz verkauft?
Während der 3-jährigen Zweckbindung muss der Stellplatz weiterhin als Wohnstellplatz mit Wallbox genutzt werden. Beim Verkauf an einen anderen Bewohner-Eigentümer: keine Folge. Bei Umnutzung: Förderung anteilig zurückzuzahlen.
Wie lange dauert die Umsetzung von Antragstellung bis laufendem Betrieb?
Antrag bis Bewilligung: 8–14 Wochen. WEG-Beschluss (nach Bewilligung): 1–3 Monate. Installation: 4–8 Wochen je nach Auslastung des Partners. Realistisch: 6–9 Monate von erstem Gespräch bis Inbetriebnahme.

Technik

Edge-Device, Wallboxen, Lastmanagement, PV-Anbindung.

Was passiert bei 10 Wallboxen an einem 60-kW-Hausanschluss?
Ohne Lastmanagement fällt die Sicherung beim gleichzeitigen Laden von 4 Autos. Mit smartladen-Lastmanagement verteilt das Edge-Device die freie Leistung dynamisch: alle 10 können gleichzeitig laden — nur eben jeweils langsamer. Detail unter /loesung.
Welche Wallboxen werden unterstützt?
Wir sind herstellerunabhängig und integrieren Wallboxen aus der BMV-Herstellerliste. Anbindung über Modbus TCP oder OCPP. Auf Wunsch liefern wir die Wallboxen mit — Standardmodelle ab ca. 950 € netto, bidirektional ab ca. 2.400 € netto.
Wie wird der Hauptzähler angebunden?
Per IR-Lesekopf am vorhandenen Stromzähler oder per Modbus an einen Zwischenzähler. Die Hausanschlussleistung ist die Deckelgröße fürs Lastmanagement.
Kann ich meine bestehende PV-Anlage einbinden?
Ja. PV-Anteil an jedem Ladevorgang wird minutengenau erfasst und kann in der Abrechnung getrennt ausgewiesen werden. Bewohner zahlen für PV-Strom günstiger als für Netzstrom.
Ist smartladen §14a EnWG-konform?
Ja. Die Cloud-Plattform reagiert auf EVU-Dimm-Signale, reduziert die Wallbox-Leistung temporär und dokumentiert die Vorgänge — Voraussetzung für reduzierte Netzentgelte nach §14a.
Wo werden die Daten gespeichert?
Server in Deutschland. Alle Daten DSGVO-konform. Mandantenfähig: Bewohner sehen nur eigenen Stellplatz, Hausverwaltung sieht ihre WEGs.

Abrechnung

Eichrecht, Identifikation, Tarife, Steuer und BetrKV.

Wie funktioniert die eichrechtskonforme Abrechnung?
Jede Wallbox enthält einen MID-konformen Eichzähler. smartladen liest die signierten Werte aus, ordnet sie über RFID oder App-Login einem Bewohner zu und liefert eine eichrechtskonforme Abrechnung pro Stellplatz — als CSV, PDF oder DATEV-Export.
Ist smartladen die Eichrechtsbehörde?
Nein. Die Eichrechtskonformität liegt bei der Wallbox (MID-Zertifikat). Wir sorgen für die saubere Übertragung und Archivierung der signierten Messwerte. Diese Trennung ist wichtig — fragen Sie sich nicht von Anbietern hereinreden, die Eichrecht selbst „machen".
Können Stromkosten auf Mieter umgelegt werden?
Ladestrom ist nach BetrKV nicht ohne Weiteres als Nebenkosten umlagefähig. Üblich: Mieter zahlen direkt über das smartladen-Abrechnungssystem (RFID/App + monatliche Rechnung), nicht über die Nebenkosten. Im Mietvertrag wird die Regelung festgehalten — wir haben Mustertexte.
Welche Tarifmodelle sind möglich?
Fixpreis pro kWh, zeitvariabel (z. B. günstiger nachts) oder dynamischer Tarif (z. B. Tibber, aWattar) weitergegeben. Bei dynamischen Tarifen entscheidet der Bewohner in der App, ob „sofort" oder „optimiert" geladen werden soll.
Bekomme ich einen Jahresabschluss pro Wohneinheit?
Ja. Optional automatische Jahresabrechnung pro Wohneinheit — als PDF, einlesbar in DATEV.

Preise & Vertrag

Was es kostet, was inklusive ist, wie wir verrechnen.

Was kostet smartladen?
Edge-Device: 299 € einmalig pro Objekt. Aktivierung: 49 € pro Wallbox einmalig. Monatlich: 5 € Lademanagement + 2 € Abrechnung pro Ladepunkt. Mengenstaffel ab 20 LP. Detaillierte Aufschlüsselung unter /preise.
Was kostet die Förderantragsbegleitung?
Pauschal ca. 490 € netto. Bei Bewilligung wird der Betrag mit der Aktivierungsgebühr der Wallboxen verrechnet — netto ist die Beratung dann kostenfrei.
Gibt es Mengenrabatte?
Ja. Ab 20 Ladepunkten an einem Objekt reduziert sich das Abrechnungspaket auf 1,50 €/LP/Mon. Ab 50 LP auf 1,00 €/LP/Mon. Lademanagement bleibt bei 5 €/LP/Mon.
Vertragslaufzeit?
Standard: 24 Monate, danach monatlich kündbar mit 3 Monaten Frist. Hardware (Edge-Device, Wallboxen) gehört Ihnen.
Was passiert mit unseren Daten, wenn wir kündigen?
Sie bekommen einen vollständigen Datenexport (CSV/PDF). Anschließend werden Ihre Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht — bzw. in dem Umfang aufbewahrt, wie es gesetzliche Aufbewahrungsfristen verlangen.