Für Eigentümer & private Vermieter

Sie besitzen das Mehrparteienhaus. Wir machen die Stellplätze ladefertig.

Bis zu 2.000 € Bundesförderung pro Stellplatz. Sie unterschreiben — wir kümmern uns um Antrag, Technik und laufenden Betrieb.

Was Sie heute beschäftigt

Drei Aussagen, die wir aus Gesprächen mit Ihrer Zielgruppe häufig hören.

„Die Mieter fragen nach Ladestationen — ich weiß aber nicht, wo ich anfangen soll."

„Ich will nicht 5 verschiedene Gewerke koordinieren — ich brauche einen Ansprechpartner."

„Ich will, dass das einen Werttreiber für mein Objekt darstellt — nicht eine Last."

Wie wir das lösen

Vier Schritte, an denen sich nichts mehr ändert, sobald wir starten.

  1. 1

    QuickCheck

    In 2 Minuten klären: Ist mein Objekt förderfähig? Welche Förderhöhe ist realistisch?

  2. 2

    Antrag & Planung

    Wir füllen den Förderantrag aus, planen Vorverkabelung, Wallboxen und Lastmanagement passend zu Ihrem Hausanschluss.

  3. 3

    Installation

    Zertifizierter Partner aus unserem Netzwerk übernimmt Vorverkabelung, Wallbox-Montage und Inbetriebnahme.

  4. 4

    Betrieb & Abrechnung

    Strom wird pro Stellplatz transparent abgerechnet. Sie bekommen monatlich einen Bericht — ggf. direkt mit Mieter-Rechnungen.

Warum gerade jetzt

Drei Argumente, die unabhängig vom Förderfenster gelten — heute aber kombiniert wirken.

01

Werttreiber statt Last

Elektrifizierte Stellplätze erhöhen die Vermietbarkeit und den Verkaufswert Ihres Objekts. Bei 8 Stellplätzen sind das im Eigenanteil rund 4.000 € — in der Bewertung schlagen sie deutlich höher zu Buche.

02

Ein Ansprechpartner statt fünf

Sie koordinieren keine Wallbox-Hersteller, Backend-Anbieter, Elektrofirmen und Eichrechtsbehörden mehr. Sie haben einen Ansprechpartner — vom Antrag bis zur monatlichen Abrechnung.

03

Strom-Weitergabe sauber gelöst

Eichrechtskonforme Abrechnung pro Stellplatz heißt: Sie geben den Stromverbrauch transparent an Ihre Mieter weiter. Kein Pauschalansatz, kein Streitpotenzial, keine BetrKV-Diskussionen.

Wichtig zur KMU-Definition: Antragsberechtigt im Aufruf 2 sind Privateigentümer und kleine/mittlere Unternehmen nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz). Größere Bestandshalter beantragen über den dritten Aufruf. Details zu allen Aufrufen.

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die Ihnen Eigentümer, Beirat oder Vorstand garantiert stellen werden.

Bin ich als Privateigentümer eines MFH antragsberechtigt?
Ja, wenn das Objekt mindestens 3 Wohneinheiten hat, überwiegend Wohnnutzung aufweist und Sie mindestens 6 Stellplätze (und 20 % aller Stellplätze) elektrifizieren. Antrag läuft über Aufruf 2 (KMU/Privateigentümer), De-minimis-Verfahren.
Wie schreibe ich den Stromverbrauch auf die Mieter um?
Ladestrom ist nach BetrKV nicht ohne Weiteres umlagefähig. Üblich: Mieter zahlen den Ladestrom direkt über das smartladen-Abrechnungssystem (RFID/App + monatliche Rechnung). Im Mietvertrag wird die Nutzungsregelung festgehalten — wir haben Mustertexte. Steuerliche Aspekte: bitte Steuerberater einbeziehen.
Was passiert, wenn das Objekt während der Zweckbindung verkauft wird?
Die Zweckbindung läuft 3 Jahre nach Inbetriebnahme. Bei Verkauf an einen anderen Eigentümer mit gleicher Nutzung bleibt die Förderung bestehen. Bei Umnutzung (Gewerbe ohne Bewohnerstatus) wäre sie anteilig zurückzuzahlen — wird im Standardfall nicht relevant.
Muss ich Ökostrom für die Wallboxen einkaufen?
Ja, das ist Förderbedingung. Entweder ein Ökostromtarif (für die Wallbox-Zähler oder das ganze Objekt) oder eine PV-Anlage am Objekt. Bei PV-Eigenverbrauch loggen wir den PV-Anteil minutengenau — Bewohner zahlen für PV-Strom günstiger.
Was kostet mich das Ganze nach Abzug der Förderung?
Faustregel: Eigenanteil pro Stellplatz ca. 400–600 €. Bei 8 Stellplätzen also rund 3.200–4.800 €. Plus monatlich ca. 7 €/LP für Lademanagement und Abrechnung — typischerweise auf den Mieter umgelegt. Konkrete Zahlen unter /preise.
Kann ich nur Vorverkabelung beantragen und Wallboxen später nachrüsten?
Ja. Reine Vorverkabelung ist mit bis zu 1.300 € pro Stellplatz förderfähig. Wallboxen können später ohne erneuten Antrag installiert werden. Hinweis: spätere Wallbox-Installation gibt es ohne zusätzliche Förderung.